Der Autobauer Mercedes hat einen Prozess um unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen verloren. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt. Damit könnte das Unternehmen in einigen tausend Fällen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein. Mercedes kündigte sofort an, in Berufung zu gehen. Konkret ging es um Modelle von Typ GLK und GLC aus den Jahren 2012 bis 2016. Etwa 2.800 Käufer hatten mithilfe der Verbraucherzentralen geklagt, weil dort die Abgasreinigung mit unerlaubten Mitteln beeinflusst wurde. Die Modelle waren vor rund sechs Jahren vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen worden.
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