Meta haftet

Im Fall von massenhaft abgegriffenen Nutzerdaten bei Facebook hat das OLHamm eine erste Leitentscheidung getroffen. Die Richter bescheinigten Facebook einen Verstoß gegen DatenschutzVorschriften, für den der Mutterkonzern Meta haften müsse trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können. In ganz Deutschland gibt es viele fast
gleichlautende Klagen. Erstmals beschäftigte sich nun ein OLG in der vermutlich letzten Instanz mit dem Thema.

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