Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren gegen Nadja R. eröffnet, die beschuldigt wird, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum begangen zu haben. Sie soll sich im Sommer 2014 dem „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien angeschlossen und dort eine Ehe mit Cem K. nach islamischem Ritus eingegangen sein.

Sie soll die Haushaltsführung übernommen haben, um ihrem Ehemann die Teilnahme an Kampfhandlungen und später seine Arbeit in einem „IS“-Fernmeldeamt zu ermöglichen. Die Angeklagte soll auch anderen Frauen Unterstützung bei der Ausreise in das IS-Gebiet angeboten haben. Sie und ihr Ehemann sollen von 2015 bis 2017 zwei von der Vereinigung zugewiesene Unterkünfte in Tal Afar im Irak besetzt haben. Die Angeklagte wurde im Juni 2017 von kurdischen Einheiten festgenommen und im Oktober 2022 nach Deutschland zurückgeführt. Die Hauptverhandlung wird am 8. September 2023 beginnen und an verschiedenen Tagen bis zum 15. November 2023 fortgesetzt.


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