Mogelpackungen

Im ersten Halbjahr 2023 wurden den Verbraucherzentralen so viele Fälle von „Shrinkflation“ gemeldet wie noch nie. Bis Mitte August wurden 75 verschiedene Produkte identifiziert, bei denen die Verpackung verkleinert und möglicherweise gleichzeitig der Preis erhöht wurde. Ein Beispiel ist eine Mundspülung von Johnson&Johnson, die den Titel „Mogelpackung des Monats September“ erhielt und eine 34-prozentige Umsatzsteigerung ermöglichte.

Die Praxis von „Weniger für Mehr“ ist in Supermärkten weit verbreitet, insbesondere bei Süßigkeiten, Snacks und Markenprodukten. Dies wird auf Synergieeffekte zwischen Händlern und Herstellern zurückgeführt, die den Kunden stabile Preise vorgaukeln wollen. Hersteller profitieren von kleineren Verpackungen, um Kosten zu senken.

Verbraucher haben bisher keine rechtliche Handhabe gegen Shrinkflation, aber es gibt Möglichkeiten, ihr zu begegnen:

Achten Sie auf neue Etiketten, die oft mit „neuer Rezeptur“ oder „noch besser“ beworben werden, aber tatsächlich weniger Inhalt enthalten.
Vergleichen Sie die Kilopreise auf den Etiketten, die Händler gemäß EU-Vorgaben anzeigen müssen.
Kaufen Sie möglichst wenig verarbeitete Lebensmittel, da Grundnahrungsmittel und größere Verpackungen weniger von Shrinkflation betroffen sind. Beachten Sie jedoch, dass auch Eigenmarken von großen Ketten betroffen sein können.

Die Verbraucherzentralen beobachten weiterhin diese Entwicklung und setzen sich gegen „Weniger für Mehr“ ein.


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