Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert eine Nachbesserung des seit 1. April geltenden Cannabis-Gesetzes. Weil die Ampel Ermittlungsmöglichkeiten enger gefasst habe, könne „selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Funke-Medien. So wurde in Mannheim ein Mann vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen, weil ein Rückgriff auf seine entschlüsselten Chats nicht mehr zulässig gewesen sei.
Nachbesserung
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