Nachbesserung

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert eine Nachbesserung des seit 1. April geltenden Cannabis-Gesetzes. Weil die Ampel Ermittlungsmöglichkeiten enger gefasst habe, könne „selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Funke-Medien. So wurde in Mannheim ein Mann vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen, weil ein Rückgriff auf seine entschlüsselten Chats nicht mehr zulässig gewesen sei.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: