Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe erneut erfolgreich geklagt. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Regierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.
Nachschärfen
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