Neu

Ausländer können in Deutschland in Zukunft nach fünf Jahren eingebürgert werden statt wie bisher nach acht Jahren. Der Bundestag hat eine entsprechende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen. Bei besonderen Integrationsleistungen dürfen die Menschen schon nach drei Jahren den deutschen Pass beantragen. In Zukunft sollen mehrere Staatsangehörigkeiten möglich sein. Bestimmte Regeln werden auch verschärft. Es soll zum Beispiel weniger Ausnahmen geben von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: