OLG Bamberg

Der Berufungsprozess gegen Impfstoffhersteller Astrazeneca begann am Oberlandesgericht Bamberg. Eine 32-jährige Klägerin fordert 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nach einer Impfung erlitt sie eine Darmvenenthrombose. Ihr Anwalt sieht einen Produktfehler und unzureichende Information. Astrazenecas Anwalt lehnt einen Vergleich ab und betont, dass das Thromboserisiko im Verhältnis zu den geimpften Millionen nicht erhöht war. Der Impfstoffhersteller betont, die Impfvorteile überwögen seltene Nebenwirkungen. Das Landgericht Hof hatte die Klage zuvor abgewiesen. Der Anwalt der Klägerin droht mit Gang zum Bundesgerichtshof. Das Urteil wird am 14. August erwartet. Dieser Prozess ist einer der ersten gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen in Deutschland.


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