Pro Verbraucher

Tausende Sparkassenkunden in Thüringen können aufatmen. Wie die Verbraucherzentrale Thüringen mitteilte, hat der Bundesgerichtshof die Kündigung von Sparverträgen für unzulässig erklärt. Seit 2019 wurden gut verzinste Sparverträge gekündigt. Das hätten die Sparkassen laut BGH nicht gedurft. Schon vor vier Jahren hatten die Richter erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Prämiensparverträge gekündigt werden konnten. Viele Sparkassen hielten sich allerdings nicht daran. Zuletzt hatte die Sparkasse Gera-Greiz unbefristete Sparverträge zum 31. Oktober dieses Jahres gekündigt. Die Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.


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