Interviewer: Frau Bontschev, was raten Sie Anlegern, die in „Profitsave“ investiert haben?
Bontschev: Zunächst sollten Betroffene Ruhe bewahren und ihre Unterlagen sichten. Sammeln Sie alle Informationen zu Ihrer Investition, einschließlich Verträge, Kontoauszüge und Korrespondenzen.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte sind möglich?
Bontschev: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Da kein gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt, könnte dies ein Ansatzpunkt sein. Ich empfehle, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die individuellen Erfolgsaussichten zu bewerten.
Interviewer: Sollten Anleger Strafanzeige erstatten?
Bontschev: Das kann sinnvoll sein. Eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug könnte die Ermittlungen vorantreiben.
Interviewer: Was ist mit laufenden Verträgen?
Bontschev: Bestehende Verträge sollten auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Gegebenenfalls ist eine Kündigung oder Anfechtung möglich. Stoppen Sie auf jeden Fall weitere Zahlungen.
Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzuerhalten?
Bontschev: Das hängt vom Einzelfall ab. Oft ist eine Rückforderung schwierig, besonders wenn Gelder ins Ausland geflossen sind. Dennoch sollten Anleger ihre Ansprüche geltend machen, um alle Optionen zu wahren.
Interviewer: Welche Lehren können Anleger daraus ziehen?
Bontschev: Seien Sie bei Angeboten ohne BaFin-geprüften Prospekt äußerst vorsichtig. Recherchieren Sie gründlich und holen Sie unabhängige Meinungen ein, bevor Sie investieren. Im Zweifel lieber die Finger davon lassen.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Frau Bontschev.