Prozess

Nach dem Urteil im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am vergangenen Mittwoch wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll das Mädchen nach einem Einbruch in dem Heim im oberfränkischen Wunsiedel vergewaltigt haben. Während des Verfahrens legte der 26-Jährige ein Geständnis ab. Eine Beteiligung am Tod des Mädchens wies er von sich. Dafür soll ein strafunmündiger 11-Jähriger aus dem Heim verantwortlich gewesen sein. Er wurde von dem Angeklagten ebenfalls missbraucht. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 26-Jährigen eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf sechs Jahre.


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