Die Wahlrechtsreform der Bundesregierung ist zumindest in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht offenbar aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Eigentlich hätte das Urteil erst am Vormittag verkündet werden sollen, wegen einer Panne war es aber schon am Abend im Internet zugänglich. Konkret geht es um die Grundmandatsklausel. Die hatte die Bundesregierung in ihrer Wahlrechtsreform gestrichen, das war laut dem Gericht aber nicht zulässig. Durch diese Klausel können Parteien auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Davon profitierte zum Beispiel die Linke nach der letzten Bundestagswahl. Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres von den Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen worden, um den Bundestag zu verkleinern. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Reförmchen
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