Revision

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil gegen einen Weimarer Familienrichter eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte den Richter am Mittwoch wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte demnach bei einem Beschluss gegen die Maskenpflicht das Neutralitätsgebot missachtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.


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