Sorgfaltspflichtverstoß

Elf Jahre nach einem der schlimmsten Zugunglücke Spaniens mit 80 Toten sind der Zugführer und ein ehemaliger Sicherheitschef wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. „Beide Angeklagten haben nach Ansicht der Richterin gegen die durch ihre Stellung auferlegte Sorgfaltspflicht verstoßen“, hieß es in dem Urteil. Bei dem Unglück am 24. Juli 2013 war ein Hochgeschwindigkeitszug in einer scharfen Kurve entgleist und gegen eine Begrenzungsmauer gekracht.


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