SwissCoinCo / Online Windows LLC

Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die FMA hat kürzlich vor SwissCoinCo gewarnt. Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Reime: Betroffene sollten umgehend handeln. Zunächst rate ich, sämtliche Kommunikation mit dem Unternehmen einzustellen und keine weiteren Zahlungen zu leisten.

Interviewer: Welche konkreten Schritte empfehlen Sie?

Reime: Anleger sollten alle Unterlagen und Nachweise über Transaktionen sichern. Dazu gehören Kontoauszüge, E-Mails und Verträge. Anschließend sollten sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzubekommen?

Reime: Das kann schwierig sein, aber es gibt Optionen. Wenn Kreditkartenzahlungen getätigt wurden, kann man versuchen, diese rückgängig zu machen. Bei Überweisungen sollte man die Bank kontaktieren und um Unterstützung bitten.

Interviewer: Sollten Betroffene rechtliche Schritte einleiten?

Reime: Ja, das ist ratsam. Ein auf Anlegerschutz spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen und gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einleiten.

Interviewer: Was können Anleger künftig tun, um solche Situationen zu vermeiden?

Reime: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters bei der FMA prüfen. Skeptisch sein bei hohen Renditeversprechen und Druck zum schnellen Abschluss. Im Zweifel immer einen Experten konsultieren.

Interviewer: Vielen Dank für diese wertvollen Hinweise, Herr Reime.

Reime: Gerne. Ich hoffe, dass betroffene Anleger schnell handeln und künftig vorsichtiger sind.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: