Telekom siegt gegen 1N Telecom

Das Düsseldorfer Unternehmen 1N Telecom darf seine aktuellen Werbebriefe nicht
mehr bundesweit an Festnetzkunden und an Kunden der Deutschen Telekom ver
schicken. Das hat das Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung auf
Antrag der Deutschen Telekom entschieden. Die Anschreiben an die Kunden seien in
der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe.
 

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