Thüringen

Das Innenministerium wird Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera zum Waffenbesitz eines AfD-Mitglieds einlegen Nach Angaben eines Sprechers wird das Ministerium anstelle des Saale-Orla-Kreises Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einreichen. Das Verwaltungsgericht Gera hatte vergangene Woche das Waffenverbot gegen ein AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis vorläufig wieder aufgehoben. Die Begründung sei nicht ausreichend gewesen, so das Gericht. Der Saale-Orla-Kreis hatte dem Mann die Waffenerlaubnis entzogen und sich auf den Landesverfassungsschutz berufen. Er stuft die Thüringer AfD als erwiesen rechtsextremistisch ein.


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