Trade Pro UK Plc

Interviewer: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die BaFin warnt vor Angeboten auf trade-pro.tech. Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Bontschev: Zunächst sollten Anleger sofort jeglichen Kontakt mit dem Unternehmen einstellen und keine weiteren Zahlungen leisten. Es ist wichtig, alle Kommunikation und Transaktionen zu dokumentieren.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Geschädigte unternehmen?

Bontschev: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.

Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzubekommen?

Bontschev: Das kann schwierig sein, da solche Unternehmen oft im Ausland operieren. Dennoch gibt es Wege: Wenn Überweisungen getätigt wurden, sollte man umgehend die Bank kontaktieren und versuchen, diese rückgängig zu machen. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback beantragt werden.

Interviewer: Was können Anleger präventiv tun, um solche Betrügereien zu vermeiden?

Bontschev: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank überprüfen. Skeptisch sein bei hohen Renditeversprechen und Druck zum schnellen Abschluss. Auch die Überprüfung von Firmensitzen und Handelsregistereintragungen ist ratsam.

Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?

Bontschev: Die BaFin ist primär für die Aufsicht und Warnung zuständig, nicht für individuelle Rechtsstreitigkeiten. Ihre Warnungen sind jedoch wichtige Hinweise für Anleger und können in rechtlichen Verfahren nützlich sein.

Interviewer: Vielen Dank für diese wertvollen Informationen, Frau Bontschev.


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