Interviewer: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die BaFin warnt vor Angeboten auf trade-pro.tech. Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Bontschev: Zunächst sollten Anleger sofort jeglichen Kontakt mit dem Unternehmen einstellen und keine weiteren Zahlungen leisten. Es ist wichtig, alle Kommunikation und Transaktionen zu dokumentieren.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Geschädigte unternehmen?
Bontschev: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.
Interviewer: Gibt es Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzubekommen?
Bontschev: Das kann schwierig sein, da solche Unternehmen oft im Ausland operieren. Dennoch gibt es Wege: Wenn Überweisungen getätigt wurden, sollte man umgehend die Bank kontaktieren und versuchen, diese rückgängig zu machen. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback beantragt werden.
Interviewer: Was können Anleger präventiv tun, um solche Betrügereien zu vermeiden?
Bontschev: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank überprüfen. Skeptisch sein bei hohen Renditeversprechen und Druck zum schnellen Abschluss. Auch die Überprüfung von Firmensitzen und Handelsregistereintragungen ist ratsam.
Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?
Bontschev: Die BaFin ist primär für die Aufsicht und Warnung zuständig, nicht für individuelle Rechtsstreitigkeiten. Ihre Warnungen sind jedoch wichtige Hinweise für Anleger und können in rechtlichen Verfahren nützlich sein.
Interviewer: Vielen Dank für diese wertvollen Informationen, Frau Bontschev.