Unlauter

Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben unlautere Werbung im Zusammenhang mit Wärmepumpen gestoppt. Die Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft hat zwei Wärmepumpen-Hersteller abgemahnt, die ihren Kunden einen „Cashback“ von 1.000 Euro versprochen haben. Dabei hätten sie den wichtigen Hinweis unterlassen, dass die nachträgliche Rückzahlung beim Antrag für Fördermittel angegeben oder nachgemeldet werden muss. Die Unternehmen hätten inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.


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