Unverhältnismäßig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die lebenslange Fahrersperre gegen einen Busfahrer, verhängt durch die A-Verkehrsgesellschaft mbH, für unzulässig erklärt. Der Busfahrer war für ein Subunternehmen der B GmbH tätig, die von der A-Verkehrsgesellschaft beauftragt wurde. Nach Handynutzung am Steuer hatte die A-Verkehrsgesellschaft ihm lebenslanges Fahrverbot auf ihren Linien erteilt.

Das Gericht sah diese Maßnahme als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und als unverhältnismäßig an. Ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln, das eine fünfjährige Sperre für angemessen hielt, wurde teilweise abgeändert. Die A-Verkehrsgesellschaft muss nun die Aufhebung der Sperre gegenüber der B GmbH mitteilen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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