Urteil

Insgesamt 492 Fälle von Veruntreuung von Vereinsgeldern in Höhe von 659.000 Euro wurden vor Gericht gegen Deniz A. nachgewiesen. Er hatte das Geld größtenteils für Luxusreisen, Designerkleidung, sowie Bar- und Restaurantbesuche verwendet.

Deniz A. wurde in Duisburg wegen der Veruntreuung von 659.000 Euro verurteilt. Das Gericht entschied milder, da er geständig war und bereits einen Teil der Summe zurückgezahlt hatte. Zudem wurde festgestellt, dass der Verein die Finanzen unzureichend kontrolliert hatte.

Richter Thomas Sevenheck verpflichtete den ehemaligen Integrationshelfer zusätzlich, innerhalb der nächsten vier Jahre weitere 200.000 Euro zurückzuzahlen.


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