Urteil

Ein Geschäftsmann aus Bönen ist von dem Dortmunder Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, nachdem er Krankenkassen mit seinen Pflegedienstunternehmen um etwa 700.000 Euro betrogen hat. Obwohl die beiden Firmen offiziell auf den Namen seiner Ehefrau eingetragen waren, hatte der 45-Jährige sie geleitet. Er übernahm die Pflege von rund 220 Patienten, obwohl er nicht genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung hatte. Viele der Pflegeleistungen wurden daher nicht erbracht. Trotzdem reichte er falsche Pflegenachweise bei den Krankenkassen ein und erhielt dadurch über Jahre hinweg unverdiente Gelder.


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