Urteil LG Berlin

Das Berliner Landgericht entschied am Freitag zugunsten einer Mieterin, die die Untervermietung eines Zimmers in ihrer 85 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung an eine Geflüchtete aus dem ukrainischen Kriegsgebiet erlauben wollte. Das Gericht berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und sah in den humanitären Motiven der Klägerin ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Zuvor hatte das Amtsgericht die Untervermietung abgelehnt und argumentiert, dass die humanitären Motive kein eigenes, berechtigtes Interesse darstellten. Das Landgericht änderte diese Entscheidung und betonte, dass das persönliche Recht, sein Privatleben und -handeln nach eigenen ethischen Grundüberzeugungen auszurichten, als höchstpersönliches Interesse anzusehen sei. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zeigte sich auf Instagram erfreut über das Urteil und nannte es ein deutliches Zeichen für Solidarität, gesellschaftliches Engagement und Hilfsbereitschaft.


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