V-Leute

Der Bundesrat hält den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und sogenannten V-Personen in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. Die Länderkammer schlug daher in ihrer Sitzung zahlreiche Änderungen vor. Diese betreffen unter anderem den Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung der Einsatz solcher „Vertrauenspersonen“ aus dem kriminellen oder extremistischen Milieu erlaubt sein soll. V-Leute sind keine Mitarbeiter der Polizei.


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