Varengold Bank AG: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Varengold Bank AG am 27. Juni 2023 wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird.

In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Varengold Bank AG systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen aufweist. Betroffen ist insbesondere die Erfüllung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten und die Schaffung und das Betreiben einer Monitoring-Anwendung, vor allem bei den Geschäften mit Iran-Bezug.

Im Einzelnen hat die BaFin der Varengold Bank AG untersagt,

  • ein- und ausgehende Transaktionen mit Payment Agents auszuführen sowie
  • Transaktionen mit Bezug zu Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von in Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen auszuführen

Die BaFin hat am 27. Juni 2023 zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Anordnung überwachen soll. Sollte im Einzelfall sichergestellt sein, dass Transaktionen nachweislich keinen Gesetzesverstoß sowie Sanktionsverstoß darstellen, kann der Sonderbeauftragte die Transaktionen freigeben. Die Varengold Bank AG muss die Freigabe jeweils beantragen und die dafür notwendigen Dokumente vorlegen.


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