Verloren

Die Gemeinde Upahl in Nordwestmecklenburg ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten für die dort entstehende Flüchtlingsunterkunft gerichtlich stoppen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte einen entsprechenden Eilantrag ab. Die zentrale Voraussetzung einer dringend benötigten Unterkunft sei erfüllt, da dem Landkreis geeignete Gebäude fehlten, um seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nachzukommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Upahl kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: