Volkszugehörigkeitsbenennung

Thüringen will die Nationalität von Tatverdächtigen weiterhin nur in Ausnahmefällen nennen. Das teilte das Innenministerium in Erfurt mit und verwies auf den Pressekodex des Deutschen Presserates. Es dürfe nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung kommen. Demnach soll die Nationalität von Opfern und Tätern nur genannt werden, wenn das zum besseren Verständnis des Sachverhalts führt oder es aus Ermittlungsgründen sinnvoll erscheint. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte gestern angekündigt, die Volkszugehörigkeit in der Medien-Berichterstattung künftig grundsätzlich zu nennen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: