Schlagersängerin Melanie Müller hat die Vorwürfe, sie habe bei einem Konzert mehrfach den Hitlergruß gezeigt, vor Gericht zurückgewiesen. Es habe sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, so Anwalt Adrian Stahl. Müller habe keine rechte Gesinnung. Die Anklagebehörde wirft Müller das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. „Dabei rief die Angeklagte Ost-, Ost-, Ostdeutschland und hob die Hand mehrfach zum Hitlergruß“, sagte Staatsanwalt Thomas Schmelzer.
Vorwürfe
von
Schlagwörter: