Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil die darin beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte das Gericht die „Zweitstimmendeckung“, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind. An das Gericht hatten sich auch Union und Linke gewandt, die von den Neuregelungen besonders betroffen sein könnten.
Wahlrechtsreform
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