Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag und Mittwoch über mehrere Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden und die Größe des Bundestags stark reduzieren. Um das zu erreichen, gibt es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Gegen das Gesetz klagen unter anderem die Parteien CSU und Linke sowie die bayerische Staatsregierung und auch mehr als 4.000 Privatpersonen.


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