Wahlreform

Die Spitze der Unionsfraktion hat vor der mündlichen Verhandlung zum neuen Bundeswahlgesetz am Bundesverfassungsgericht ihre Kritik an der Reform bekräftigt. Das neue Wahlrecht verletze „in geradezu grober Weise die Chancengleichheit der politischen Parteien im Deutschen Bundestag“, sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme.


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