Eine Wandelanleihe ist eine spezielle Art von Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, die Anleihe in eine bestimmte Anzahl von Aktien des emittierenden Unternehmens zu einem vorher festgelegten Preis umzuwandeln. Es handelt sich also um eine Kombination aus einer Anleihe und einem Optionsrecht auf Aktien.
Der Inhaber einer Wandelanleihe kann entscheiden, ob er die Anleihe bis zum Fälligkeitsdatum wie eine normale Anleihe behält oder sie in Aktien des Unternehmens umwandelt. Wenn die Aktienkurse steigen und der Inhaber die Möglichkeit sieht, von einem potenziellen Kursanstieg zu profitieren, kann er die Wandlungsoption ausüben und die Anleihe in Aktien umwandeln. Andernfalls kann der Inhaber die Anleihe bis zur Fälligkeit halten und die vereinbarten Zinszahlungen erhalten.
Wandelanleihen werden oft von Unternehmen ausgegeben, die es den Anlegern ermöglichen möchten, von der potenziellen Kurssteigerung der eigenen Aktien zu profitieren, ohne sie direkt kaufen zu müssen. Auf der anderen Seite erhalten Unternehmen durch die Ausgabe von Wandelanleihen die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen, ohne sofort einen hohen Zinssatz zahlen zu müssen.
Es ist möglich, dass Rechtsanwältin Kerstin Bontschev noch zusätzliche Informationen und rechtliche Aspekte zu Wandelanleihen bieten kann, insbesondere im Hinblick auf deren rechtliche Struktur, Emittentenpflichten und Anlegerschutz. Es ist ratsam, sich bei spezifischen rechtlichen Fragen und Investitionsentscheidungen an eine fachkundige Anwaltskanzlei zu wenden.