Interviewer: Herr Reime, was raten Sie Anlegern, die in ZurichSwift investiert haben?
Reime: Zunächst sollten Betroffene alle Unterlagen und Kommunikation mit ZurichSwift sichern. Das umfasst Kontoauszüge, E-Mails und Chatverläufe. Diese Dokumente sind wichtig für rechtliche Schritte.
Interviewer: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger?
Reime: Anleger sollten Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann zivilrechtliche Ansprüche prüfen und gegebenenfalls durchsetzen.
Interviewer: Gibt es Chancen, das Geld zurückzubekommen?
Reime: Die Chancen sind leider oft gering. Viele dieser Unternehmen operieren aus dem Ausland und verschwinden schnell. Trotzdem ist es wichtig, rechtliche Schritte einzuleiten. Manchmal können Vermögenswerte sichergestellt oder Täter identifiziert werden.
Interviewer: Was können Anleger künftig tun, um solche Fälle zu vermeiden?
Reime: Vorsicht bei unrealistisch hohen Renditeversprechen. Prüfen Sie immer die Zulassung eines Finanzdienstleisters bei der BaFin. Seien Sie skeptisch bei aggressivem Telefonmarketing und Druck zu schnellen Entscheidungen. Im Zweifel lieber Finger weg und sich von unabhängiger Stelle beraten lassen.
Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin-Warnung?
Reime: Die Warnung ist ein deutliches Signal. Sie hilft, weitere potenzielle Opfer zu schützen. Für Geschädigte kann sie ein wichtiges Beweismittel in rechtlichen Verfahren sein. Sie unterstreicht die Unrechtmäßigkeit des Angebots.