Zuschlag

Der Bundestag hat am Abend einstimmig Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Danach gibt es ab 1. Juli zunächst pauschale Zuschläge zu den besonders niedrigen Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die von 2001 und 2018 bewilligt worden waren. Ab Ende 2025 erhalten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner dann einen individuell errechneten Zuschlag. Das zweistufige Verfahren wurde erforderlich, da eine automatische Berechnung und Zahlung der Zuschläge noch nicht funktioniert.


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