Zwangsmaßnahmen

Blut abnehmen, Medikamente verabreichen gegen den Willen der Betroffenen – manchmal nötig und als Ultima Ratio rechtlich erlaubt. Dabei geht es um Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen. Die ärztlichen Zwangsmaßnahmen dürfen nur in Kliniken durchgeführt werden, nicht in ambulanten Spezial-Zentren, Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.


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